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AUTOMARDER (1968)

9. Folge aus der Sendereihe “Der Staatsanwalt hat das Wort”

Szenarium: Gerhard Jäckel
Dramaturgie: Käthe Riemann
Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder
Regie: Horst Zaeske

Personen und ihre Darsteller:

Jürgen Herfurth (Peter Ensikat), Udo Kaßneck (Michael Narloch), Detlef Spangenberg (Manfred Struck), Jürgens Mutter (Helga Raumer), Jürgens Steifvater (Rudolf Christoph), Udos Mutter (Ruth Kommerell), Herr Bär (Horst Quednow), Frau Dr. Spangenberg (Johanna Clas), Professor Spangenberg (Heinz Hellmich), Meister Viehbrandt (Erich Brauer), Abteilungsleiter Naumann (Karl-Heinz Weiß).
Moderator/Kommentare: Dr. Peter Przybylski

Weitere Darsteller:

Günter Drescher, Lothar Schellhorn, Erhard Köster, Fred Leuschner, Rosemarie Herzog, Christine Fritze.

Sendedaten:

21.03.1968 Erstausstrahlung

Inhalt:

In einer Nacht rast ein Wagen der Marke “Wartburg” über die regennasse Landstraße. Am Steuer sitzt ein 17jähriger: Jürgen Herfurth (Peter Ensikat), seine Mitfahrer sind seine Freunde Udo (Michael Narloch) und Detlef (Manfred Struck). Das, was hier gerade abläuft, heißt in der Amtssprache “Ungefugtes benutzen von KFZ und Fahren ohne Fahrerlaubnis”. Das ist rechtswidrig und zudem gefährlich für die drei jungen Menschen selbst und auch andere. Doch gerade diese Abnormität ist es, was die drei suchen, tolle Erlebnisse eben, Abenteuer. Noch fühlt sich Jürgen als sicherer Fahrer und glaubt, alles im Griff zu haben. Er, den man sonst nur den “Kleinen” oder “Zwerg” nennt, ist der geniale Beherrscher der Pferdestärken unter der Motorhaube des Autos. Der Tachometerstand steht nun bei der “100”, und plötzlich verliert Jürgen die Gewalt über das Fahrzeug, und es gibt einen ohrenbetäubenden Knall - Jürgen hat einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Der Traum vom großen Abenteuer endete abrupt - in einer Katastrophe.
Einige Wochen später wird das ungesetzliche Verhalten vor Gericht verhandelt, doch nur einer der drei Beteiligten sitzt nun vor Richter und Staatsanwalt: es ist Jürgen. Udo war noch am Unfallort verstorben, und Detlef kann ob seiner schweren Verletzungen das Krankenhaus noch nicht verlassen. In der Verhandlung wird nun intensiv untersucht, wie es zu diesem Fehlverhalten mit schlimmen Folgen kommen konnte; dabei stehen vor allem die Elternhäuser der drei Tatbeteiligten im Fokus der Anhörungen.

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