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VON FALL ZU FALL: DER FEHLTRITT (1989)

Eine Folge aus der Familiensendereihe von Horst-Ulrich Wendler

Autor/Szenarium: Horst-Ulrich Wendler
Dramaturgie: Ute Wunderlich
Szenenbild: Rolf Döge
Musik: Karl-Ernst Sasse
Regie: Hartmut Ostrowsky

Personen und ihre Darsteller:

Vorsitzender der Kommission, eigentlich aus der Industrie (Werner Godemann), seine Stellvertreterin, eigentlich bei der Reichsbahn (Hannelore Geisler-Pemmann), Schriftführerin (Ingeborg Krabbe), Werner Weihrauch, Schauspieler (Heinz Behrens), Rechtsbeistand (Ingeborg Nass), Frau Weiß (Waltraut Kramm), Herr Rüsting (Wolfgang Jakob), Putzfrau (Monika Pietsch).

Sendedaten:

02.08.1990 II. PR. Erstausstrahlung; 06.08.1990 I. PR. Wiederholung.

Inhalt:

Das Studio in Halle zeichnete für die Produktion dieser Serie verantwortlich. In den einzelnen Folgen wurden Fälle aus der Praxis einer so genannten Schiedskommission geschildert, die vor dieser verhandelt wurden und einer Entscheidung zugeführt werden sollten.
Diese Schiedskommissionen gab es in vielen Wohngebieten der ehemaligen DDR, und deren Mitglieder waren dafür vorgesehen, Rechtsfälle des Alltags zu behandeln, die entsprechend ihres Ausmaßes oder ihrer Bedeutung nicht vor ein Gericht der DDR gebracht werden sollten. Die Verhandlungen vor der Kommission waren öffentlich und hatten zum Beispiel die folgenden strittigen Inhalte: ein Hund aus der Nachbarschaft tyrannisiert mit seinem Unfug oder Lärm andere Mieter; Jugendliche verursachen mit ihren “Feten” zum wiederholtem Male Lärm, der des Nachts die Mitbewohner stört; eine Hecke ragt über den Zaun des Nachbargrundstücks und so weiter …
Die Schiedskommission anzurufen, war für die Leute ein kostenloser Service; allerdings wurden die Entscheidungen der Schiedskommissionen öffentlich bekannt gemacht, so dass man damit entsprechende moralische Wirkungen erzielen konnte; für manchen ergaben sich damit Peinlichkeiten, die sich selbst bei einem Verfahren vor Gericht nicht unbedingt ergeben hätten.
Allerdings wurden seitens der Schiedskommissionen keine Freiheitsstrafen ausgesprochen, sondern in bestimmtem Umfang Mahnungen erteilt und der Versuch unternommen, die streitenden Parteien wieder zu versöhnen, nach dem Motto: “Schlichten ist besser als richten!”.
Die diversen Fälle in den einzelnen Folgen der Serie wurden nach tatsächlichen Vorkommnissen frei gestaltet.
Folge 7: “Der Fehltritt”
Die Schiedskommission hat sich in ihrer heutigen Verhandlung mit dem “Fehltritt” einer älteren Frau zu befassen, die bis dato als unbescholten galt. Sie hatte versucht, eine Bluse zu entwenden und wird nun aufgefordert, zu ihrer Verfehlung Stellung zu nehmen.

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