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PANNE, DIE (1967)

Ein Fernsehspiel nach dem Hörspiel von Friedrich Dürrenmatt

Autor: Friedrich Dürrenmatt
Szenenbild: Walter Opitz
Regie: Celino Bleiweiß

Personen und ihre Darsteller:

Traps (Werner Toelcke), Richter (Fred Delmare), Henker (Werner Schoch), Rechtsanwalt (Paul Lewitt), Staatsanwalt (Robert Trösch), Simone (Else Wolz).

Sendedaten:

08.06. 1967 Erstausstrahlung

Inhalt:

Das Hörspiel “Die Panne” von Friedrich Dürrenmatt (1921-1990), des bedeutenden Schweizer Schriftstellers und Dramatikers, wurde am 17.01.1956 erstmals vom Bayrischen Rundfunk ausgestrahlt und war nun Vorlage für diese TV-Produktion des DFF.
Alfredo Traps (Werner Toelcke), die Hauptfigur des Fernsehspiels, ist Generalvertreter im Dienste einer Kunststofffirma. Eines Abends, noch eine Stunde, bevor er seinen Heimatort erreicht hätte, gibt sein Auto den Geist auf. Die KFZ-Werkstatt des Dorfes, in dem er liegen blieb, kann den Schaden am Auto erst am nächsten Tag reparieren. Traps könnte mit dem Zug nach Hause fahren, aber er zieht es vor, in diesem Ort zu übernachten. In den Gasthöfen aber sind alle Zimmer belegt - die Tagung der Kleinviehzüchter hat alles blockiert. So verweist man Traps an eine Privatvilla, die von Zeit zu Zeit Gäste beherbergt.
Die betreffende Villa wird von einem 87jährigen Mann (Fred Delmare) und seiner Haushälterin Simone (Else Wolz) bewohnt. Man empfängt Traps hier bereitwillig und lädt ihn auch zum Abendessen ein. Der Gastgeber erwartet zudem noch drei weitere Gäste. Nachdem diese eingetroffen sind, schlägt man Traps vor, sich an einem Spiel zu beteiligen: täglich führen sie eine Gerichtsverhandlung durch, die sich mit bekannten Fällen aus der Justizgeschichte befasst. Die Rollen werden verteilt: das Gastgeber als pensionierter Richter führt den Vorsitz, Zorn (Robert Trösch), 86 Jahre alt war Staatsanwalt und agiert nun auch hier in dieser Rolle, Kummer (Paul Lewitt), 82 Jahre alt, vertritt wie zu Amtszeiten als Anwalt den Mandanten, und Pilet (Werner Schoch), 77 Jahre alt, war und verbleibt “der Henker”. Traps wird gebeten, den Angeklagten zu geben.
Simone serviert derweil ein köstliches Abendessen, zu jedem Gang wird eine Flasche teuren Weins verzehrt. Traps erzählt den anderen Anwesenden über die Entwicklung seines Lebens, er redet sich in Rage, so dass ihn sein Verteidiger daran erinnern muss, dass die “Verhandlung vor Gericht” schon begonnen habe. Unter vier Augen rät er Traps, doch einen Gesetzesverstoß zu gestehen, zum Beispiel einen Betrug. Doch Traps ist sich keiner Schuld bewusst und beteuert seine Unschuld. Der Verteidiger hält diese “Taktik” für aussichtslos.
Schließlich fragt der Staatsanwalt, wie er denn zu seinem neuen und teuren Auto gekommen sei. Darauf antwortet Traps, dass er seinen damaligen Chef, einen gewissen Gygax, verdrängt habe, um die Karriereleiter nach oben zu klettern und auch mehr zu verdienen. Es gehe halt hart zu im Geschäftsleben, so Traps. Und wie gehe es denn Herrn Gygax aktuell, will dann der Staatsanwalt wissen. Traps berichtet, dass er im Alter von 52 Jahren an einem Herzinfarkt verstorben sei. Vorher war Gygax noch zu Ohren gekommen, dass Traps mit seiner Frau ein Verhältnis hatte. Das alles gab ihm den Rest.
Im Schlussplädoyer führt der Staatsanwalt aus, dass der Angeklagte in hinterhältiger Weise für eine tödliche Aufregung bei seinem früheren Chef gesorgt habe und dass er dessen Frau für seine Zwecke benutzt habe. Denn Traps habe ja das Verhältnis mit der Witwe Gygax beendet. Und Traps pflichtet den Ausführungen des Staatsanwalts begeistert zu: Ja, genau so sei es gewesen! Und es wäre von Anfang an sein Plan gewesen! Der Verteidigung versucht im Anschluss daran, die Beweisführung des Staatsanwalts zu widerlegen. Doch Traps protestiert, denn er habe in dieser Weise ja “gemordet”. Und in so fern könne es keinen Freispruch für ihn geben.
Der Richter, inzwischen stark alkoholisiert, verkündet unter dem Gelächter und Geschwafel der anderen Herrn das Urteil: Todesstrafe für den Angeklagten. Traps nimmt dieses Urteil mit Freude auf.
Der Angeklagte und der Henker begeben sich nun torkelnd zu den Schlafräumen. Pilet ist so geschafft, dass er auf der Treppe zusammensinkt und sofort einschläft. In dieser Zeit bemühen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger, den Urteilsspruch noch schriftlich zu fixieren. Auf der Treppe müssen sie sich, weil auch stark alkoholisiert, gegenseitig stützen. Die Drei wollen dem Angeklagten das Dokument mit dem Urteil noch aufs Bett legen. Als sie das dessen Zimmer betreten, erblicken sie seinen am Fenster hängenden Leichnam …

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