Foto: “Funk und Fernsehen der DDR”, Nr. 34/1964, Seite 18; im Bild: Helga Sasse in der Rolle des Mädchens.
Autor: Günther Rücker
Dramaturgie: Christa Vetter
Szenenbild: Heinz Zeise
Bildregie: Gert Kudelka
Regie: Prof. Dr. Ottofritz Gaillard
Kurt (Gerd Ehlers), Borr (Rolf Ludwig), Mädchen (Helga Sasse).
20.08.1964 Erstausstrahlung; 21.08.1964 Wiederholung.
Günther Rücker, Autor diese Fernsehspiels, begründete dessen spannende Handlung zwischen drei Personen auf ein moralisches Problem, dass vor einiger Zeit in einem westdeutschen Fernsehgericht behandelt wurde. Hier wurde ein Drogist wegen unterlassener Anzeigepflicht vor den Richter geladen. Der Drogist hatte einen Kriegskameraden nicht wegen eines Banküberfalls angezeigt, weil ihm dieser zu einer früheren Zeit das Leben gerettet hatte; das Gericht hatte nun zu diesem Konflikt Stellung zu nehmen. Rücker verschärft in seiner Version das Problem, indem er den Schauspieler, der die Rolle des Drogisten im Fernsehgericht spielt, in der Realität vor die Frage stellt, ob er in einer gefährlichen Situation zu helfen bereit ist, auch wenn dies möglicherweise seine eigene Existenz gefährdet…
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