Autoren: F. K. Kaul/Walter Jupé
Dramaturgie: Aenne Keller
Szenenbild: Heinz Zeise
Aufnahmeleitung: Hans-Werner Backhaus
Inszenierung: Wolfgang Luderer
Kuflik (Friedrich Richter), Frau Jagusch (Marga Legal), Schellenberg (Josef van Santen), Hoffmann, Journalist (Harry Pietzsch), Wirt (Johannes Maus), Heinz (Fritz-Ernst Fechner), Werner (Hans Lucke), Eva (Irene Fischer), der Alte (Fritz Schlegel), Ehefrau (Hannelore Wüst), Ehemann (Erich Mirek), Odermann, Polizeimeister (Albert Hetterle), Nagel (Rudolf Christoph), Bender, Polizeibeamter (Wolfram Handel), Weiß, Polizeimeister (Hans-Hartmut Krüger), Münch, Wachtmeister (Fred Leuschner), Staatsanwalt (Werner Ehrlicher), Oberstaatsanwalt (Otto Zedler), Präsident Parlik (Erich Haußmann), Dr. Rühl (Harald Grünert), Kießling (Guido Matschek), Arzt (Herbert Kirsten), Passant (Gustav Stähnisch),
(Die Angaben in dieser Besetzungsliste basieren auf einer Mitteilung des DRA vom 16.09.2015).
12.11.1963, Erstausstrahlung
Im Jahre 1960 kommt Chaim Kuflik (Friedrich Richter), ein in Polen geborener Jude, dessen Familie von den Nationalsozialisten ermordet wurde, in die BRD. Er selbst war von den Nazis enteignet und mit dem Tode bedroht worden, aber auf wundersame Weise war es ihm gelungen, sein nacktes Leben über die Hitlerzeit herüber zu retten. Lange hatte er in Kanada gelebt, nun sucht er in Frankfurt am Main eine neue Heimat. In einer Gaststätte verurteilt Kuflik, in Anbetracht seiner schlimmen Erfahrungen, das Hitlerregime und seine Verbrechen. Dafür wird er beleidigt und tätlich angegriffen, muss sich dieser Attacke erwehren und meldet den Vorfall der Polizei. Aber die Aktivitäten von Polizei und Justiz bringen den Fall nicht in seinem Sinne voran; im Gegenteil: als Kuflik einen Prozess erzwingen will, wird er von den zuständigen Behörden für unzurechnungsfähig erklärt und nach Kanada abgeschoben. Vorher war Kuflik noch mitgeteilt worden, dass gegen ihn ein Aufenthaltsverbot für die BRD und Westberlin angeordnet wurde, weil sich Kuflik der gewährten Gastfreundschaft nicht würdig erwiesen habe.
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