Szenenbild: Albrecht Langenbeck
Inszenierung: Otto Dierichs
Bildregie: Helmut Krätzig
Tschitschikoff (Walter Lendrich), Petruschka, sein Diener (Manfred Krug), Nosdrjoff (Fred Mahr), Maniloff (Gerhard Schinschke), Ssobakewitsch (Hans Emons), Iwan Grigorjewitsch (Peter Kiwitt), Staatsanwalt (Wolfgang Brunecker), Polizeichef (Maximilian Larsen), Gouverneur (Guido Goroll), Weratschka, seine Tochter (Ilse Kuklinski), Anna Grikorjewa (Steffie Spira), Lisanka (Ilse Berger), Petrovitsch (Gustav Stähnisch), alter Beamter (Waldemar Jakobi), Iwan Antonowitsch (Fritz Melchior), Korobotschka (Else Wolz), Ssofja Iwanowa (Charlotte Brummerhoff), Gendarm (Oswald Förderer ), Ilja, Hotelfaktotum (Peter-Paul Goes) und andere.
31.03.1959 Erstausstrahlung
Der Kollegienrat Tschitschikoff (Walter Lendrich) reist durch die russische Provinz. In einer kleinen Stadt lässt er sich nieder und bemüht sich um ein gutes Verhältnis zu allen Honoratioren des Orts. Man kommt ins "Geschäft": Tschitschikoff kauft den ansässigen Gutsbesitzern bereits verstorbene Leibeigene, die so genannten "Toten Seelen", ab. Diese Personen werden in den Statistiken des russischen Staatswesens weiter aufgeführt, obwohl sie schon verstorben sind. Damit verbleiben sie auch innerhalb der Besteuerungsgrundlagen der Gutsbesitzer, sind quasi eine finanzielle Belastung für die Besitzenden. So hat der kleine Gauner Tschitschikoff oft leichtes Spiel, und manche Betroffene überlassen ihm die "Toten Seelen" zum Nulltarif. Andere aber versuchen auch, den Preis für die nicht mehr Existenten in die Höhe zu treiben - Tschitschikoff bekommt es so oder so mit skurrilen Typen zu tun. Man sieht in ihm einen wohlhabenden Mann und umwirbt ihn. Doch dann kommt es zu einigen unglücklichen Ereignissen, und Tschitschikoffs hochfliegende Träume kommen gehörig ins Wanken, er wird zudem einigen Verdächtigungen ausgesetzt.Bleibt noch die Frage, warum Tschitschikoff eigentlich so am Erwerb der "Toten Seelen" interessiert war. Vielleicht waren sie für ihn ein Zeichen für ständig expandierenden Reichtum, vielleicht hatte er auch im Sinn, dass Gutsbesitzer ihre Höfe und ihre Leibeigenen auch an den Staat verpfänden können ...
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