Drehbuch: Wolfgang Hübner/Günter Heimann
Szenarium: Brigitte Tenzler
Dramaturgie: Beate Hanspach
Szenenbild: Alfred Thomalla
Kostüme: Marlene Froese
Musik: Günter Hauk
Kamera: Günter Heimann
Produktionsleitung: Oscar Ludmann
Aufnahmeleitung: Heinz Schwoch/Gabor Dorsch
Regie-Assistenz: Marie-Luise Krause
Regie: Wolfgang Hübner
Lutz (Alfred Scheid), Katrin (Kerstin Kulakowski), Vater Paschke (Dieter Franke), Mutter Paschke (Micaela Kreißler), Wirtin Agnes Kraus), Lehrer (Winfried Glatzeder), Kriminalist Adler (Dietmar Obst), Dame (Ilse Voigt), Ziedrich (Fritz Links), Volkspolizist (Willi Neuenhahn), junge Ehefrau (Elvira Schuster), junger Ehemann (Jan Bereska), junger Mann (Burkhard Völkel), junger Mann (Werner Wolf), Volker (Michael Hunger), Angestellte (Rosemarie Herzog), ältere Frau (Hildegard Friese), Fahrgast (Hans-Heinrich Gülzow) und der Hund Pinkus.
26.12.1974 I. PR. Erstausstrahlung; 05.02.1977 I. PR. WDHL (im Rahmen der Sendung “Bei Professor Flimmrich“); 24.03.1979 I. PR. WDHL (im Rahmen der Sendung “Flimmerstunde“); 27.08.1988 I. PR. WDHL; 01.05.1990 I. PR. WDHL.
Vorlage für diese Fernsehkomödie war das Hörspiel “Ein Fall für Kalle Kramer” von Brigitte Tenzler.
Lutz (Alfred Scheid) ist die Haupfigur in dieser TV-Produktion. Sein Vater ist Kriminalist von Beruf, und seit jeher ist es das Ziel des Jungen, später auch diesen Beruf zu ergreifen. Da es noch nicht so weit ist, will Lutz als “Privatperson” und in eigener Verantwortung schon in diversen “Fällen” ermitteln. Das findet aber das Missfallen des Vaters, der ihn auffordert, diese Eigenmächtigkeiten zu unterlassen.
Doch die Ablehnung des Vaters beeindruckt Lutz wenig. Wieder einmal folgt er einer vermeintlich “heißen Spur”. Doch diese führt ihn, wie peinlich, zu einem seiner Lehrer und klärt sich als Missverständnis auf. Auch dieses Geschehnis kann Lutz nicht von seinen Unternehmungen abbringen, zudem muss er ja seine Niederlage im zurückliegenden Fall wettmachen. Und tatsächlich: bei nächster Gelegenheit gelingt es Lutz wirklich, einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung eines kriminellen Vorfalls zu leisten.
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