Foto: Waltraut Denger; “Funk und Fernsehen der DDR”, Nr. 14/1962, Seite 16; im Bild: Jutta Klöppel und Lothar Bellag.
Autor/Szenarium: Hans von Oettingen
Dramaturgie: Hans Kohlus
Szenenbild: Manfred Glöckner
Regie: Gerhard Respondek
Harry Nußbaum (Lothar Bellag), Friedrich Munk (Arthur Jopp), Dr. Metz (Ralph J. Boettner), Georges (Hans-Joachim Blochwitz), Charly (Hans Hartmut Krüger), Ilona (Jutta Klöppel), Frau Fresenius (Elfriede Née), Brandis (Heinz Scholz), Oma Schmidt (Aggi Riess), Klepper (Werner Senftleben), Ott (Kurt Böwe), Boll (Lutz Friedrich).
Lothar Förster, Paul Knopf, Fritz Mohr, Rudolf Napp, Werner Pfeifer, Reinhold Schäfer, Manfred Schölzel, Hans-Jürgen Steinat, Karl-M. Steffens und Klaus Urban.
03.04.1962 Erstausstrahlung
Eine Mord-AG: die wird in diesem Falle gebildet vom Bundesnachrichtendienst der BRD, Organisation Gehlen, hinzu kommt ein Herr Munk (Arthur Jopp), Chef des Nachtklubs “Ambassadeur” und seine Angestellten und der “Verbindungsmann” Dr. Metz (Ralph J. Boettner) und seine Frau und ein leitender Beamter der Polizeibehörden. Munk und seine Leute erschießen den gegnerischen Geheimagenten Lindner und verbringen ihn im Morgennebel auf Bahngleise.
Kriminalassistent Klepper (Werner Senftleben) wird zum Fundort der Leiche gerufen, doch der Tote ist, vom Zug überrollt, nicht mehr identifizierbar. Allerdings findet man einen Abschiedsbrief bei ihm, was die Polizei veranlasst, von einem vielleicht auch fingierten Selbstmord auszugehen.
Ins Spiel kommt der wahrheitsliebende jung Journalist Harry Nußbaum (Lothar Bellag). Er ist der Neffe des Herrn Munk, weiß aber nichts von der Doppelfunktion des Nachtklubs resp. seines Onkels. Er glaubt, aus diesem Fall eine gute Story herausholen zu können. Nußbaum findet am Tatort den Coupon einer Schuhmacherei und übergibt diesen der Polizei. Doch alsbald ist dieses Beweisstück in den Akten der Kripo nicht mehr auffindbar, und das ist der Fall, als Nußbaum seinem Onkel davon erzählt hatte. Die Polizei beharrt bei ihrer Version des Selbstmords, so dass sie in dem Fall keinen akuten Handlungsbedarf sieht; das ist Anlass für Nußbaum, weiterhin selbst Ermittlungen anzustellen, wodurch er in Lebensgefahr gerät.
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