Autor: Werner Gestell
Dramaturgie: Käthe Riemann
Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder
Regie: Ursula Reinhold
Holger Tamm (Jürgen Juhnke), Hannelore Tamm, seine Frau (Christl Jährig), Schwester Bettina (Gudrun Wendler), Marion Grunert (Jalda Rebling), Frau Dr. Erdmann, Ärztin (Johanna Clas), Balduin Zieht, Buchhalter (Alexander Wikarski), Hannemann, Pförtner (Fritz Diez), Eddie, Wirt (Hans-Edgar Stecher), Erich Baltusch, Abteilung Inneres (Wolfgang Schulze), Kalle (Erich Breese), Bulli (Hans Krebs), Frau Bellings, Kindergärtnerin (Katharina Rothärmel), Frau Linke, Postzustellerin (Gertrud Adam), Albert Hintze (Walter Kröter), Karin Hintze (Heidi Weigelt), Volkspolizist (Heinz Laggies).
24.10.1972 I. PR. Erstausstrahlung; 25.10.1972 I. PR. Wiederholung.
Holger Tamm (Jürgen Juhnke) ist von Beruf Landmaschinenschlosser, arbeitet aber nunmehr als Mechaniker in einer Süßwarenfabrik. Obwohl er verheiratet ist, knüpft er mit einer jungen Kollegin in seinem Betrieb eine außereheliche Beziehung, später dann auch noch mit einer anderen jungen Frau. Das Ganze hat seine “Folgen”: beide Frauen werden von ihm schwanger. Doch Holger ist nicht bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Um sich den Unterhaltspflichten zu entziehen, sucht er sich eine neue Arbeitsstelle. Als man ihm dort eine Lohnpfändung androht, bleibt er seiner Arbeit fern und sucht sich auch keinen neuen Job. Schließlich wird Holger zur Abteilung Inneres einbestellt, wo man mit ihm eine entsprechende Aussprache führt. Aber auch das fruchtet nicht, er entzieht sich einer geregelten Tätigkeit und zahlt somit auch keinen Unterhalt. So kommt es zu einem Verfahren vor Gericht, wo er wegen Verletzung der Unterhaltspflicht und asozialem Verhaltens mit einer Strafandrohung von einem Jahr und zwei Monaten bedacht wird, die Verurteilung erfolgt aber vorab auf Bewährung.
Die Bewährung hatte Holger Tamm dann bestanden, inzwischen wurde aus ihm ein gewissenhafter Mitarbeiter, und den festgelegten Unterhalt für die beiden Kinder bezahlt er regelmäßig.
Diese Folge der Sendereihe “Der Staatsanwalt hat das Wort” sollte aufzeigen, dass man keine Geduld aufbringen darf, wenn Väter von unehelichen Kindern ihre Unterhaltspflichten verletzen. Oft ist es zudem so, dass den Müttern nicht bekannt ist, wie sie ihre Ansprüche und die der Kinder durchsetzen können. Diese Folge offerierte dazu einen speziellen Fall.
© 2009 - 25 fernsehenderddr.de | Lianne Flieher | Layout, HTML/CSS: MEHRBLICK, Matthias Ehrhardt. Programmierung, CMS: MEDIENKÖPFCHEN, Tino Riedel.