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KÄTHCHEN VON HEILBRONN, DAS (1979)

Fernsehaufführung eines Schauspiels von Heinrich von Kleist

Autor: Heinrich von Kleist
Szenenbild: Franz Havemann
Kostüme: Ingrid Rahaus
Kamera: Harri Münzhardt
Fernsehregie: Margot Thyret
Inszenierung: Fritz Bennewitz

Personen und ihre Darsteller:

Der Kaiser (Victor Dräger), Erzbischof von Worms (Alfred Bohl), Graf vom Strahl (Detlef Heintze), seine Mutter (Linde Sommer), Ritter Flammberg (Karl Albert), Gottschalk (Eckart von der Trenck), Brigitte (Marianne Epheser), Kunigunde von Thurneck (Barbara Lotzmann), Rosalie (Regina de Reese), Theobald Friedeborn (Roland Richter), Käthchen (Elke Wieditz), Gottfried (Peter Berg), Burggraf von Freiburg (Hasso Billerbeck), Rheingraf vom Stein (Hansgerd Sonneburg).

Weitere Darsteller:

Roswitha Marks, Gudrun Volkmar, Ernst Eichholz, Fred Graeve, Christoph Heckel, Bernd Lange, Hans Radloff, Peter Rauch, Ernst Schmidt, Ralf-Peter Schulze, Martin Zehner.

Sendedaten:

17.11.1979 II. PR. EA; 16.02.1981 II. PR. WDHL; 26.06.1986 II. PR. WDHL.

Inhalt:

Heinrich von Kleist (1777-1811) schuf dieses Werk (“Das Käthchen von Heilbronn oder Die Feuerprobe”) im Jahre 1808, seine Uraufführung erlebte es 1810 im Theater an der Wien. Das DDR-Fernsehen präsentierte das Stück mit einer Inszenierung des Deutschen Nationaltheaters Weimar.
Der Heilbronner verwitwete Waffenschmied Theobald Friedeborn (Roland Richter) beschuldigt Friedrich Wetter Graf vom Strahl (Detlef Heintze), seine 15jährige Tochter Katharina, genannt Käthchen (Elke Wieditz), vor einem Femegericht, das in einer Höhle eine Tagung abhielt, durch Hexerei an sich gebunden zu haben. Dabei war Käthchen schon mit ihrem Cousin verlobt und vergeben.
Die Wahrheit war, dass der Graf in eine Schmiede eingekehrt war, um eine abgebrochene Stange an seinem Harnisch in Ordnung bringen zu lassen. Dabei hatte ihn das Käthchen erblickt; als er dahin geritten war, sprang sie aus dem Fenster, möglicherweise einen Selbstmord in Kauf nehmend. Sie blieb aber am Leben, und als sie nach einer Phase der Erholung wieder gehen konnte, schnürte sie ihr Bündel und begab sich zum Grafen vom Strahl, den Willen des Vaters missachtend.
Das Femegericht , das unter dem Vorsitz von Otto Graf von der Flühe stand, urteilte in diesem Falle, dass das Käthchen aus freien Stücken gehandelt habe, weshalb der Graf vom Strahl unschuldig und nicht zu verurteilen sei. Theobald Friedeborn aber gibt sich damit nicht zufrieden, er hält seine Tochter für ein Opfer schwarzer Magie. Zumindest kann er sich die Handlungen von Käthchen sonst nicht anders erklären …

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