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NACHTDIENST (1960)

Ein Fernsehspiel von Gerhard Bengsch

Szenarium: Gerhard Bengsch
Dramaturgie: Hildegard Tetzlaff
Szenenbild: Karl Heinz Pink
Regie: Johannes Knittel

Personen und ihre Darsteller:

Dr. Stetten (Otto Mellies), Dr. Heintze (Herwart Grosse), Prof. Dr. Quast (Friedrich Richter), Verwaltungsdirektor Immelmann (Peter Kiwitt), Schwester Vera (Irma Münch), Schwester Charlotte (Eltrud Heller), Schwester Hilde (Gisela Naumann), Stadtrat Stagentin (Werner Pledath), Maria, sein Frau (Käte Alving), Irene Stagentin, Stettens Verlobte (Brigitte Olm), Paul Krossmann (Peter Marx), Frau Wolschke (Elisabeth Mühlen), Karl Bittner (Fritz Links), Franz Wittkowski (Erich Franz), Adam Klinger, Verleger (Arthur Jopp), Betty, seine Frau (Maria Rouvel), Wilhelm Könnicke (Hans Hamacher), Sozialfürsorgerin (Charlotte Brummerhoff) und andere.

Sendedaten:

24.01.1960 Erstausstrahlung; 13.03.1960 WDHL; 21.07.1960 WDHL; 12.01.1961 WDHL; 11.03.1963 WDHL.

Inhalt:

Dr. Stetten (Otto Mellies) ist als Stationsarzt im Krankenhaus einer kleinen Stadt in Westdeutschland tätig. Heute hat er Nachtdienst. Plötzlich ertönt schrill das Telefon: man meldet, dass ein Rentner namens Paul Krossmann (Peter Marx) gasvergiftet gefunden wurde. Der Arzt und Schwester Vera (Irma Münch) treffen eiligst alle Vorbereitungen, damit mit dem Eintreffen des Patienten sofort gehandelt werden kann: es besteht Lebensgefahr!
Das Leben das Patienten kann gerettet werden. Am nächsten Morgen untersucht Dr. Stetten den alten Mann noch einmal gründlich und muss feststellen, dass sich dieser in der bevorstehenden Zeit einer langwierigen Spezialbehandlung unterziehen muss. Dies vor allem mit Blick darauf, dass Krossmann bis dato an den Rollstuhl gefesselt war, aber durch diese Behandlungen könnte man ihn wieder gehfähig machen.
Das Problem dabei besteht darin, dass die BRD-Regierung in Bonn mit dem Beschluss zu einer Krankenversicherungsreform verfügt hat, dass alle Patienten bzw. oder kranken Menschen in höherem Maße als bisher Zuzahlungen für ihre Gesundung leisten müssen, das betrifft Krankenhausaufenthalte und Heilkuren, Medikamente und anderweitige Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe. Nicht nur Dr. Stetten stellt sich in Anbetracht dessen die Frage, wie dies von Geringverdienenden und Rentnern, wie zum Beispiel seinem Patienten Krossmann, geschultert werden soll. Mit Blick auf die Probleme dieser Menschen fühlt sich Dr. Stetten als Arzt berufen, im Interesse seiner ihm anvertrauten Patienten einzugreifen. Er stellt sein Gewissen über Gesetze und Paragraphen dieser Gesellschaft.

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