Autor: Hans J. Rehfisch
Ausstattung: Willi Schröder
Bildregie: Erich Thiede
Inszenierung: Siegfried Böttger
Dr. Richard Helbig (Dieter Unruh), Gerichtsvorsitzender (Ulrich Voß), 1. Beisitzer (Werner Piontek), 2. Beisitzer (Erich Staubach), Staatsanwalt (Walter Kainz), Verteidiger (Karl-Heinz Fischer), Justizwachtmeister (Georg Kreisler), Inge Helbig (Hellena Büttner), Paul Helbig (Frank Schenk), Dr. Schönstedt (Kurt Wetzel), Dr. Braun (Egon Brennecke), Jahnke (Klaus Pönitz), Rodemann (Hermann Wagemann), Frau Rodemann (Annelise Matschulat), Prof. Dr. Becker (Gerd Micheel), Frau Engel (Else Wolz).
07.12 1971 I. PR. Erstausstrahlung
Hans J. Rehfisch (1891-1960), ein deutscher Schriftsteller, Dramatiker und Theaterintendant, hatte das Schauspiel “Strafsache Dr. Helbig” im Jahre 1955 verfasst.
Dr. Helbig (Dieter Unruh), ein Arzt, wurde angeklagt, weil er einen vorsätzlichen Mord begangen haben soll. Im Detail wurde er beschuldigt, einen Herrn Rodemann, seines Zeichens Vorstandsmitglied einer westdeutschen Krankenkasse, falsch behandelt zu haben, und dies in der Weise, dass sein Patient damit dem sicheren Tod geweiht war. Bis dato hatte Dr. Helbig ein untadeliges Leben geführt, und er war als bewährter praktischer Mediziner und hervorragender Diagnostiker anerkannt gewesen. Deshalb war es für sein Umfeld undenkbar, dass dieser Mann zu einem Mord fähig gewesen sein könnte. Man musste einfach erwarten, dass er in der Lage war, vor Gericht zu erklären, dass die gegen ihn vorliegenden Anschuldigungen absolut haltlos sind. Allein - Dr. Helbig schweigt vor Gericht, macht keine Aussage. Was könnte der Grund dafür sein?
Das Fernsehen der DDR präsentierte diese Aufführung mit der Übernahme der Inszenierung aus dem Volkstheater Rostock.
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