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SCHWARZE KUNST (1980)

Ein Fernsehspiel von Ulrich Waldner aus der Reihe “Der Staatsanwalt hat das Wort”

Autor/Szenarium: Ulrich Waldner
Dramaturgie: Käthe Riemann
Szenenbild: Günther Möller
Kostüme: Ursula Rotte
Kamera: Horst Klewe/Habbo Lolling/Ina Kredewahn/Achim Lietzke
Aufnahmeleitung: Norbert Toll/Gabriele Jochheim
Produktionsleitung: Gabriele Rötger
Regie-Assistenz: Alfred Lux
Regie: Werner Röwekamp

Personen und ihre Darsteller:

Ali (Justus Fritzsche), Susanne (Karin Düwel), Alis Mutter (Traute Sense), Molly (Ingeborg Naß), Rainer (Thomas Kästner), Wolfgang (Hans Klima), Nachbar Schwiebs (Johannes Wieke), Vorsitzender der Prüfungskommission (Christoph Engel), Mitglieder der Prüfungskommission (Günter Drescher/Alfred Lux), Kellner (Harry Merkel), Kulturobmann des Gaststättenbetriebs (Arnim Mühlstädt), Autoverkäufer (Karl Sturm).

Sendedaten:

16.12.1980 I. PR. Erstausstrahlung; 17.12.1980 I. PR. WDHL; 13.12.1985 I. PR. WDHL.

Inhalt:

Alfred Liedke (Justus Fritzsche), genannt Ali, ist 40 Jahre alt. Im Laufe der Zeit hat er sich einige Zauberkunststücke angeeignet und hält sich nun für einen ganz passablen Unterhaltungskünstler. Um aber in der Öffentlichkeit aufzutreten zu dürfen und damit Geld zu verdienen, muss er sich einer Prüfungskommission vorstellen, und deren Urteil entscheidet dann über die Auftrittserlaubnis. Die zuständige Kommission eines Kreiskulturhauses aber befindet, dass Alis Leistung (noch) nicht ausreicht, um ihm eine Zulassung für Auftritte zu erteilen.
Das aber hält Ali nicht davon ab, “seinen Weg” zu gehen. Auf ungesetzlicher Basis schließt er Verträge ab, um seine “große Zauberschau” zu präsentieren, so zum Beispiel die schwebende Jungfrau, wofür er das Mädchen Susanne (Karin Düwel) als Partnerin gewonnen hat. Ali wirbt mit diesen und weiteren markigen Ankündigungen um Auftraggeber, und er gedenkt, dabei ansehnliche Honorarsummen einfordern zu können. Doch seine Auftritte sind eher dilettantisch; auch hat er wohl “vergessen”, von seinen Einnahmen entsprechende Steuern an den Staat zu entrichten.
Da er trotzdem von der Richtigkeit seines Agierens überzeugt ist und seinen wider die Gesetze laufenden öffentlichen Darbietungen selbst kein Ende setzt, muss er sich letztlich vor dem Staatsanwalt verantworten: Asozialität und Betrug werden ihm vorgeworfen und mit einem Urteil geahndet.

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