Autor/Szenarium: Ingeborg Nössig
Dramaturgie: Käthe Riemann
Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder
Kostüme: Ursula Rotte
Kamera: Hartmut Barkholtz/Wolfram Huth/Gerd Senkel/Alfred Kirchner
Technische Leitung: Sybille Peter/Rainer Kirsch
Aufnahmeleitung: Karla Knape
Produktionsleitung: Lutz Clasen
Regie-Assistenz: Helmut Wenzlau/Rodica Döhnert
Regie: Klaus Grabowsky
Beate Klatt (Juliane Koren), Gudrun Albach (Friederike Aust), Jürgen Benda (Andreas Schmidt-Schaller), Meta Stober (Marga Legal), Frau Queisser (Angela Brunner), Otto Mühle (Ralph Christoph), Paul Wiese (Helmut Wenzlau), Standesbeamtin (Ingrid Barkmann), Kraftfahrer (Joachim Konrad), Wachtmeister Schindler (Manfred Müller), Ruth (Irmelin Krause), Näherin (Kati Schindler), Lotti (Mona Stein) sowie Ronald Grahmann.
02.02.1982 I. PR. Erstausstrahlung; 03.02.1982 I. PR. WDHL; 23.05.1986 I. PR. WDHL.
Im Mittelpunkt dieser Folge der Reihe “Der Staatsanwalt hat das Wort” steht Beate Klatt (Juliane Koren), eine junge Frau Mitte der Zwanziger mit einem schwärmerisch - versponnenen Charakter. Sie fertigt für sich selbst gern Hüte, weil sie damit ihre künstlerische Begabung auszuleben gedenkt. In dem kleinen Konfektionsbetrieb, in dem sie angestellt ist, hat sie schon verschieden Tätigkeiten ausgeübt, allerdings fühlt sie sich hier wie da unterfordert, hält es an keiner Stelle lange aus. Andererseits lehnt sie ihr eingeräumte Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten ab.
In ihrem Glücksanspruch offeriert sie ihrem Umfeld egoistische Züge. Sie sieht sich schon in einem Hochzeitskleid an der Seite ihres Produktionsleiters Jürgen Benda (Andreas Schmidt-Schaller) stehen, von dem sie seit Monaten träumt. Doch Benda hat sich für Gudrun (Friederike Aust), Beates Schwester, entschieden. Je mehr sie diesen Fakt verinnerlicht, um so verzweifelter wird sie. Dies hat irgendwann schlimme Folgen, denn Beate verwickelt sich in eine Straftat: am Hochzeitstag von Gudrun und Jürgen verfängt sie sich in einer Mischung von unbewussten Rachegefühlen und geistiger Abwesenheit und fügt ihrem Betrieb einen schweren Schaden zu; für diese Tat muss sie sich vor Gericht verantworten.
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