Dramaturgie: Detlef Espey
Szenenbild: Michael König
Kostüme: Aenne Plaumann
Kamera: Reiner Hofmann
Musik: Uwe Hilprecht
Regie: Gerd Keil
Gerichtsrat Walter (Gunter Schoß), Dorfrichter Adam (Horst Drinda), Schreiber Licht (Sewan Latchinian), Frau Marthe Rull (Ursula Karusseit), Eve, ihre Tochter (Gundula Köster), Veit Tümpel, ein Bauer (Carl-Heinz Choynski), Ruprecht, sein Sohn (Reiner Heise), Frau Brigitte (Karin Gregorek) sowie Liane Düsterhöft, Cathrin Hoffmann-Fehrle, Franz Viehmann und Werner Riemann.
15.04.1990 II. PR. Erstausstrahlung; 26.04.1990 I. PR. Wiederholung.
Heinrich von Kleist (1777-1811), ein deutscher Dramatiker, Erzähler und Lyriker, schuf dieses Stück im Jahre 1806. Seine Uraufführung erfolgte am 2. März 1808 am Hoftheater in Weimar.
Ein zerbrochener, wertvoller Krug aus dem Besitz der Witwe Marthe Rull (Ursula Karusseit) ist der Ausgangspunkt der Handlung dieses Lustspiels. Die Scherben dessen liegen verstreut im Zimmer ihrer Tochter Eve (Gudula Köster) herum. Frau Marthe hatte am Vorabend den Bauernsohn Ruprecht Tümpel (Reiner Heise) bei ihrer Tochter ertappt. Der wiederum wollte einen Fremden gesehen haben, der durch das Fenster aus Eves Zimmer fliehen wollte und dabei den Krug vom Kaminsims stürzte. Noch weiß niemand, dass es sich bei der geheimnisvollen Person um den Dorfrichter Adam (Horst Drinda) handelte. Für Frau Rull ist zwar der Verlust des Kruges ärgerlich, aber als der Fall vor Gericht kommt, will sie doch vordergründig Eves Ruf retten, denn wenn publik werden sollte, dass Eve am selben Abend gleich zwei Mal männlichen Besuch hatte, würde man sie als Dirne bezeichnen. Richter Adam aber kommt nicht umhin, vor Gericht die Zeugin Brigitte (Karin Gregorek) zu hören. Diese trägt vor, dass sie eine Spur von Marthes Haus bis zur Hintertür des Gerichtshauses verfolgt und zudem die vermisste Perücke des Dorfrichters Adam gefunden habe. In Anbetracht der belastenden Indizien verbleibt für Adam nur die Flucht. Und Eve, die neben Adam die Wahrheit kennt, erklärt ihr Verhalten letztlich damit, dass der Dorfrichter, wenn sie ihm gefügig wäre, zu verhindern gedachte, dass Ruprecht zum anstehenden Militärdienst in eine Kolonie einberufen werden würde.
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