Autor/Szenarium: Heinz Helm
Dramaturgie: Ute Wunderlich
Szenenbild: Rolf Döge
Musik: Karl-Ernst Sasse
Regie: Hartmut Ostrowsky
Vorsitzender der Kommission, eigentlich aus der Industrie (Werner Godemann), seine Stellvertreterin, eigentlich bei der Reichsbahn (Hannelore Geisler-Pemmann), Schriftführerin (Ingeborg Krabbe), Werner Weihrauch, Schauspieler (Heinz Behrens), Ehefrau (Gisela Hess), Ehemann (Thomas Just), Tochter Sabine (Constanze Pasczynski), Putzfrau (Monika Pietsch).
15.08.1990 II. PR. Erstausstrahlung; 16.08.1990 I. PR. Wiederholung.
In den einzelnen Folgen dieser Reihe wurden Fälle aus der Praxis einer so genannten Schiedskommission geschildert, die vor dieser verhandelt wurden und einer Entscheidung zugeführt werden sollten.
Diese Schiedskommissionen gab es in vielen Wohngebieten der ehemaligen DDR, und deren Mitglieder waren dafür vorgesehen, Rechtsfälle des Alltags zu behandeln, die entsprechend ihres Ausmaßes oder ihrer Bedeutung nicht vor ein Gericht der DDR gebracht werden sollten. Die Verhandlungen vor der Kommission waren öffentlich und hatten zum Beispiel die folgenden strittigen Inhalte: ein Hund aus der Nachbarschaft tyrannisiert mit seinem Unfug oder Lärm andere Mieter; Jugendliche verursachen mit ihren “Feten” zum wiederholtem Male Lärm, der des Nachts die Mitbewohner stört; eine Hecke ragt über den Zaun des Nachbargrundstücks und so weiter …
Die Schiedskommission anzurufen, war für die Leute ein kostenloser Service; allerdings wurden die Entscheidungen der Schiedskommissionen öffentlich bekannt gemacht, so dass man damit entsprechende moralische Wirkungen erzielen konnte; für manchen ergaben sich damit Peinlichkeiten, die sich selbst bei einem Verfahren vor Gericht nicht unbedingt ergeben hätten.
Allerdings wurden seitens der Schiedskommissionen keine Freiheitsstrafen ausgesprochen, sondern in bestimmtem Umfang Mahnungen erteilt und der Versuch unternommen, die streitenden Parteien wieder zu versöhnen, nach dem Motto: “Schlichten ist besser als richten!”.
Die diversen Fälle in den einzelnen Folgen der Serie wurden nach tatsächlichen Vorkommnissen frei gestaltet.
Folge 8: “Bis zum bitteren Ende”
Ein geschiedenes Paar wird zu einer Aussprache vor die Schiedskommission geladen. Der Mann, Herr Bley (Thomas Just), ist aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus ausgezogen, und nun wird er von seiner ehemaligen Frau beschuldigt, ihr bei einer nochmaligen Begegnung im Streit eine Ohrfeige verpasst zu haben, die zu einer körperlichen Verletzung der Frau führte. Sie verlangt nun Schadenersatz von ihrem Ex-Mann.
Den Mitgliedern der Schiedskommission gelingt es aber, mit viel Einfühlungsvermögen und Geduld den wahren Sachverhalt zu ermitteln: Frau Bley hatte sich ihre Verletzung beim Holzhacken zugezogen und wollte diese “Gelegenheit” nutzen, um sich an ihrem Mann ob des Scheiterns ihrer Ehe zu rächen.
Der Landessender Sachsen-Anhalt zeichnete für diese etwa 25 Minuten lange Sendung verantwortlich.
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