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VON FALL ZU FALL: DIE EIERSCHLACHT (1989)

Eine Folge aus der Familiensendereihe von Ursula Damm-Wendler

Autor/Szenarium: Ursula Damm Wendler
Dramaturgie: Ute Wunderlich
Szenenbild: Rolf Döge
Musik: Karl-Ernst Sasse
Regie: Hartmut Ostrowsky

Personen und ihre Darsteller:

Vorsitzender der Kommission, eigentlich aus der Industrie (Werner Godemann), seine Stellvertreterin, eigentlich bei der Reichsbahn (Hannelore Geisler-Pemmann), Schriftführerin (Ingeborg Krabbe), Werner Weihrauch, Schauspieler (Heinz Behrens), Putzfrau (Monika Pietsch), Mutter (Birgit Frohriep), Vater (Michael Narloch), Zuhörer (Hannes Stelzer), Schüler (Ralf Rühlemann), Schüler (Daniel Borgwardt).

Sendedaten:

12.09.1990 II. PR. Erstausstrahlung; 13.09.1990 I. PR. Wiederholung.

Inhalt:

In den einzelnen Folgen dieser Reihe wurden Fälle aus der Praxis einer so genannten Schiedskommission geschildert, die vor dieser verhandelt wurden und einer Entscheidung zugeführt werden sollten.
Diese Schiedskommissionen gab es in vielen Wohngebieten der ehemaligen DDR, und deren Mitglieder waren dafür vorgesehen, Rechtsfälle des Alltags zu behandeln, die entsprechend ihres Ausmaßes oder ihrer Bedeutung nicht vor ein Gericht der DDR gebracht werden sollten. Die Verhandlungen vor der Kommission waren öffentlich und hatten zum Beispiel die folgenden strittigen Inhalte: ein Hund aus der Nachbarschaft tyrannisiert mit seinem Unfug oder Lärm andere Mieter; Jugendliche verursachen mit ihren “Feten” zum wiederholtem Male Lärm, der des Nachts die Mitbewohner stört; eine Hecke ragt über den Zaun des Nachbargrundstücks und so weiter …
Die Schiedskommission anzurufen, war für die Leute ein kostenloser Service; allerdings wurden die Entscheidungen der Schiedskommissionen öffentlich bekannt gemacht, so dass man damit entsprechende moralische Wirkungen erzielen konnte; für manchen ergaben sich damit Peinlichkeiten, die sich selbst bei einem Verfahren vor Gericht nicht unbedingt ergeben hätten.
Allerdings wurden seitens der Schiedskommissionen keine Freiheitsstrafen ausgesprochen, sondern in bestimmtem Umfang Mahnungen erteilt und der Versuch unternommen, die streitenden Parteien wieder zu versöhnen, nach dem Motto: “Schlichten ist besser als richten!”.
Die diversen Fälle in den einzelnen Folgen der Serie wurden nach tatsächlichen Vorkommnissen frei gestaltet.
Folge 9: “Die Eierschlacht”
Vor der Schiedskommission ist eine Sache zu verhandeln, in der zwei Jugendliche ins “Visier” derer geraten. Es liegt eine Information vor, die besagt, dass sich die beiden Schüler in einer Lagerhalle mit Eiern beworfen haben. Die beiden streiten das Ganze ab, bis ein Zeuge in dieser Angelegenheit mit seiner Aussage für Klarheit sorgt.
Der Landessender Sachsen-Anhalt zeichnete für diese etwa 25 Minuten lange Sendung verantwortlich.

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