Autor/Szenarium: Horst-Ulrich Wendler
Dramaturgie: Ute Wunderlich
Szenenbild: Rolf Döge
Musik: Karl-Ernst Sasse
Regie: Jochen Zimmermann
Vorsitzender der Kommission, eigentlich aus der Industrie (Werner Godemann), seine Stellvertreterin, eigentlich bei der Reichsbahn (Hannelore Geisler-Pemmann), Schriftführerin (Ingeborg Krabbe), Werner Weihrauch, Schauspieler (Heinz Behrens), Frau Kelch, ein 84jährige Dame (Christel Peters), Herr Schneider, Nachbar, Kaffeehausmusiker (Jürgen Mai), Bekannte von Frau Kelch (Ellen Weber/Bruno Carstens), Putzfrau (Monika Pietsch) sowie Marie-Luise Rosetz.
01.04.1989 II. PR. Erstausstrahlung; 06.04.1989 I. PR. Wiederholung.
Das Studio in Halle zeichnete für die Produktion dieser Serie verantwortlich. In den einzelnen Folgen wurden Fälle aus der Praxis einer so genannten Schiedskommission geschildert, die vor dieser verhandelt wurden und einer Entscheidung zugeführt werden sollten.
Diese Schiedskommissionen gab es in vielen Wohngebieten der ehemaligen DDR, und deren Mitglieder waren dafür vorgesehen, Rechtsfälle des Alltags zu behandeln, die entsprechend ihres Ausmaßes oder ihrer Bedeutung nicht vor ein Gericht der DDR gebracht werden sollten. Die Verhandlungen vor der Kommission waren öffentlich und hatten zum Beispiel die folgenden strittigen Inhalte: ein Hund aus der Nachbarschaft tyrannisiert mit seinem Unfug oder Lärm andere Mieter; Jugendliche verursachen mit ihren “Feten” zum wiederholtem Male Lärm, der des Nachts die Mitbewohner stört; eine Hecke ragt über den Zaun des Nachbargrundstücks und so weiter …
Die Schiedskommission anzurufen, war für die Leute ein kostenloser Service; allerdings wurden die Entscheidungen der Schiedskommissionen öffentlich bekannt gemacht, so dass man damit entsprechende moralische Wirkungen erzielen konnte; für manchen ergaben sich damit Peinlichkeiten, die sich selbst bei einem Verfahren vor Gericht nicht unbedingt ergeben hätten.
Allerdings wurden seitens der Schiedskommissionen keine Freiheitsstrafen ausgesprochen, sondern in bestimmtem Umfang Mahnungen erteilt und der Versuch unternommen, die streitenden Parteien wieder zu versöhnen, nach dem Motto: “Schlichten ist besser als richten!”.
Die diversen Fälle in den einzelnen Folgen der Serie wurden nach tatsächlichen Vorkommnissen frei gestaltet.
Folge 1: “Das Nachgespenst”
Der Vorsitzende der Schiedskommission Alfons Kröger (Werner Godemann) und seine Stellvertreterin Ute Bergerhoff (Hannelore Geisler-Pemmann) haben es in dieser ersten Folge mit einem Fall zu tun, den man mit den Attributen “mysteriös” oder “seltsam” belegen könnte. Ein Mann (Jürgen Mai), der als Musiker tätig ist, reicht bei der Kommission einen Antrag ein, in dem er beklagt, dass ihn seine Mitmieterin, Frau Kelch (Christel Peters), ein Loch in die Stirn geschlagen habe; durch diese Verletzung konnte er zwei Tage nicht arbeiten; nun fordert er eine Verhandlung und in Folge derer eine entsprechende Rüge gegen diese Person ein.
Zu klären ist allerdings, wie Frau Kelch in Anbetracht des gehörigen Größenunterschieds zum Musiker überhaupt einen solchen Angriff ausgeführt haben könnte; und die Dame ist schon 84 Jahre alt, woher sollte da ein solch aggressives Verhalten kommen? Zudem wird bekannt, dass die alte Frau den jungen Mann eigentlich gut leiden kann. Doch diesen Merkwürdigkeiten wird noch die Krone aufgesetzt, als dann noch von einem Nachtgespenst die Rede ist …
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