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ZEUGIN DER ANKLAGE (1957)

Ein Kriminalfilm aus den USA

Produktion: Edward Small Productions, 1957
DREHBUCH: LARRY MARCUS, BILLY WILDER, HARRY KURNITZ
REGIE: BILLY WILDER
Kamera: Russel Harlan
Schnitt: Daniel Mandell
Ausstattung: Howard Bristol
Maske: Gustaf Norin, Harry Ray, Ray Sebastian
Maske für Marlene Dietrich: Charles Gemora, Wally Westmore
Musik: Matty Malneck

Personen und ihre Darsteller:

Marlene Dietrch (Christine Helm Vole), Charles Laughton (Sir Wilfrid Robarts), Tyrone Power (Leonard Vole), Elsa Lanchester (Miss Plimsoll), John Willliams (Mr. Brogan-Moore), Henry Daniell (Mr. Mayhew), Ian Wolfe (Carter, Butler) Torin Thatcher (Myers, Staatsanwalt), Una O`Connor (Janet McKenzie), Philip Tonge (Inspektor Hearne), Francis Compton (Richter), Norma Varden (Emily French), Ruta Lee (Diana) u.a.

Sendedaten:

11.12.1978 I. PR. Erstausstrahlung; 04.02.1980 I. PR. Wiederholung;
ZDF-Erstsendung: 07.04.1969, 1.WDHL: 08.01.1972, 2.WDHL: 10.06.1976, 3.WDHL: 06.01.1978, 4.WDHL: 11.12.1982, 5.WDHL: 30.04.1986

Inhalt:

London 1952. Der bekannte Londoner Strafverteidiger Sir Wilfrid Robarts übernimmt – gerade erst nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen – einen scheinbar aussichtslosen Fall, den der Rechtsanwalt Mayhew ihm andient. Sein Mandant, der freundlich und etwas naiv wirkende arbeitslose Handelsvertreter Leonard Vole, wird beschuldigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Da die Witwe zuvor aufgrund einer gewachsenen Freundschaft ihr Testament zu seinen Gunsten geändert und ihm eine beträchtliche Summe zugedacht hatte, hat er ein handfestes Motiv. Leonard Vole beteuert jedoch seine Unschuld, von dem Testament habe er nichts gewusst.
Während des Prozesses werden bei der Beweisaufnahme zunächst der Kriminalinspektor Hearne und danach Janet McKenzie, die alte und ergebene Haushälterin der Witwe als Zeugen der Anklage, die durch den Staatsanwalt Myers vertreten wird, vernommen. Sir Wilfrid gelingt es aber, die Glaubwürdigkeit beider Zeugen in Zweifel zu ziehen. Überraschend präsentiert die Anklage dann als dritte und letzte Zeugin die aus Deutschland stammende Ehefrau des Angeklagten, Christine. Sie tritt unter dem Namen Christine Helm auf, beweist, dass ihre Ehe mit Leonard Vole nicht gültig ist, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer. Sie erscheint als kühl berechnende Frau, die ihren Mann abserviert und seine leidenschaftliche Liebe zu ihr ignoriert.
Sir Wilfrid, sein Kollege Brogan-Moore und Mr. Mayhew versuchen alles, um auch diese Zeugin als unglaubwürdig darzustellen, doch die Stimmung im Gerichtssaal und bei den Geschworenen tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid nur den Angeklagten selbst aufbieten und muss ihn anschließend dem Kreuzverhör der Anklage überlassen, wobei weitere belastende Aspekte ans Licht kommen. Danach erscheint die Lage für Leonard ausweglos und seine Hinrichtung unabwendbar.
Am Abend vor der Urteilsverkündung spielt eine fremde Frau, die sich an Christine rächen will, Sir Wilfrid ein Bündel Briefe zu, die Christine an einen gewissen Max geschrieben hat und in denen sie schildert, dass sie eine Falschaussage plant, um Leonard loszuwerden und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial kann Sir Wilfrid Christines Glaubwürdigkeit als Zeugin zerstören und einen Freispruch erreichen. Jedoch kommen ihm Zweifel, da die Sache „zu glatt“ verlaufen sei.
Direkt nach der Urteilsverkündung kommt es dann zur alles entscheidenden Wendung.....

Sonstiges:

Originaltitel: Witness for the prosecution
Weitere Informationen:
ZEUGIN DER ANKLAGE: DDR-Kinostart: 21.08.1964, Länge: 110 Minuten. Spannung bis zur letzten Minute in einem Meisterwerk des Gerichtsfilms. Marlene Dietrich und Charles Laughton in ihren wohl besten Rollen. Der Film wurde im DDR-Kino und Fernsehen in der westdeutschen Bild und Synchronfassung gezeigt.
Quelle der Informationen und des Fotos in diesem Dokumentationsblatt: Archiv Torsten Zander

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