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RECHT DES HERRN, DAS (1956)

Fernsehaufführung eines Balletts in zwei Bildern von Albert Burkat

Foto: „Unser Rundfunk“, Nr. 35/1956, Seite 12; im Bild: Ruth Lubsch-Meinicke als Braut und Günter Jätzlau als Gutsherr

Foto: „Unser Rundfunk“, Nr. 35/1956, Seite 12; im Bild: Ruth Lubsch-Meinicke als Braut und Günter Jätzlau als Gutsherr

Libretto: Albert Burkat
Musik: Victor Bruns
Choreographie und Einstudierung: Werner Ulbrich
Musikalische Leitung: Joachim Willert
Bühnenbild: Max Elten
Kostüme: Elisabeth Selle
Bildregie: Wolfgang Nagel

Personen und ihre Darsteller:

Braut (Ruth Lubsch Meinicke), Bräutigam (Lutz Forsch), Mutter des Bräutigams (Margot Wegener), Herr (Günter Jätzlau), dessen Geliebte (Ursula Cain), Gevatterinnen (Sonja Brüch, Gerti Richter), Geiger (Manfred Grunert), Dienerinnen (Renate Feist, Sigrid Kautzleben) und andere.
Es spielt das Gewandhausorchester der Stadt Leipzig,

Sendedaten:

01.09.1956 Erstausstrahlung

Inhalt:

Der Deutsche Fernsehfunk (DFF) präsentierte dieses Werk mit einer Direktübertragung dessen aus der Städtischen Oper, Leipzig.
In der oben genannten Quelle, Seite 21, hieß es dazu:
„‘Jus primae noctis‘, das ‚Herrenrecht der ersten Nacht‘, dieses Denkmal tiefster menschlicher Erniedrigung und Schmach im Kapitel der Erbuntertänigkeit, war für verschiedene Geistesschaffende der vorigen Jahrhunderte Thema und Anlass zu einem Werk. Beaumont und Fletcher beispielsweise schrieben darüber Schauspiele, ebenso wie Voltaire und Beaumarchais.
Auch in dem Ballett ‚Das Recht des Herrn‘ von Albert Burkat und Victor Bruns steht dieses ‚Recht‘ im Mittelpunkt. Der Inhalt des Balletts ist schnell erzählt: Ein junges leibeigenes Paar hat sich heimlich trauen lassen. Bei der Hochzeitsfeier im Dorfe erscheint unerwartet der Gutsherr. Die reizende Braut erweckt seine Begierde, und er lässt sie durch Bewaffnete ins Schloss holen, damit sie vor ihm und seinen trunkenen Gästen tanze. Als er aber sein angemaßtes Herrenrecht ausüben will, wird er von dem Bräutigam und den Männern des Dorfes erschlagen.“

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