Produktionsfirma: Tschechoslowakisches Fernsehen, Prag, 1980
Szenarium: Jaroslav Dietl nach einer Kurzgeschichte von Karel Čapek
Kamera: Petr Čepický
Regie: Vít Hrubín
Herr Havlena (Vladimír Hrubý), der Redakteur (Jan Hartl), Frau Stanková, eine Nachbarin von Havlena (Nataša Gollová) sowie Václav Voška, Čestmír Řanda, Josef Vinklař, Miluše Šplechtová und andere
11.01.1984 I. PR. Erstausstrahlung (im Spätprogramm); 02.04.1984 I. PR. Wiederholung (am Vormittag)
Die Hauptfigur hier ist Herr Havlena, der sein Jurastudium nicht abgeschlossen hat, aber nichts hindert ihn daran, fiktive Fälle aus dem Gerichtssaal in die Zeitungen zu schreiben. Es muss hinzugefügt werden, dass es ihm fast immer gelang, die Strafe zu treffen, die ein fiktiver Täter tatsächlich erhalten würde. Aber einmal hat sein imaginärer Fall für ihn nicht geklappt.
Herr Havlena erfand eine Geschichte über einen Mann, der einen Papagei bekam, der sehr grob fluchen konnte. Nachdem der Papagei eine Nachbarin mit vulgärer Miene beleidigt hatte, wandte sich die Dame an das Gericht und stellte fest, dass der Besitzer des Papageis wegen seiner Beleidigung des Mündels seines Nachbarn für zwei Wochen ins Gefängnis musste. Aber dieser Richter schien einigen Lesern bereits so angezogen zu sein, dass jemand anfing, sozusagen in seinem Inhalt zu "stochern". Es war notwendig, dass Personen aus den höchsten gesetzgebenden Positionen die Höhe der Bestrafung in der Geschichte kommentierten. Ihnen wurde gesagt, dass dies ein völlig bedeutungsloses Urteil sei.
Dies empörte jedoch Herrn Havlena sehr. Er beschloss, allen zu beweisen, dass er Recht hatte. Er bekam einen Papagei und brachte ihm vulgäre Wörter bei. Nach langer Anstrengung gelang es ihm, das gefiederte Tier dazu zu bringen, Havlens Nachbarin zu beschimpfen. Es sollte hinzugefügt werden, dass die alte Dame nicht nur beleidigt war, sondern sogar das "Zwitschern" des Papageis ihr süß vorkam. So musste Herr Havlena diese tolerante Dame sehr lange dazu bewegen, eine Strafanzeige wegen Verleumdung zu stellen. Er erreichte einen Prozess, in dem er die härteste Klage gegen sich selbst erhob und die schwerste Strafe forderte. Doch der „moralische Verstoß“ des ganzen Falls kam vor Gericht mehr als lächerlich und befreite die „Täter“. Herr Havlena war so schlecht darin, dass seine ursprüngliche Schätzung der Strafhöhe in dem fiktiven Fall nicht aufging, dass er das Schreiben von imaginären Richtern für immer verließ. (Quelle: fdb.cz)
„Der amüsante tschechoslowakische Fernsehfilm nach der gleichnamigen Erzählung von Karel Čapek erzählt von einer skurrilen Erscheinung – von dem einstigen Jurastudenten Havlena. Er bessert sein bescheidendes Einkommen dadurch auf, dass er sommers an Journalisten erfundene Gerichtsberichte verkauft. Eines Tages erdichtet er die Geschichte mit dem Papagei, der eine ehrbare Dame gröblichst beleidigte. Dieser fiktive Prozessbericht soll Havlenas ganzes Leben verändern …“ (Quelle: „FF dabei“, Nr. 3/1984, Seite 22)
Originaltitel: Soud pana Havleny
DER PROZESS DER HERRN HAVLENA: Länge: 37 Minuten (lt. IMDb); deutschsprachige Fassung: DDR-TV-Synchronisation, 1983
Foto: Archiv Reiner Müller
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