Autoren: Dr. Friedrich Karl Kaul und Walter Jupe
Dramaturgie: Aenne Keller
Szenenbild: Klaus Poppitz
Kamera: Siegfried Peters/Wolfgang Genth/Gerhard Faulhaber/Annegret Plehn/
Kurt Bobek
Regie: Wolfgang Luderer
Wilfried Ortmann (als Oberlandesgerichtsrat a. D. Meerstrom), Gisela Bestehorn, Jörg Knochée, Dieter Wien, Berti Deutsch, Ezard Haußmann, Wolfgang Greese, Klaus Mertens, Walter Jupé, Horst Preusker, Edda Dentges, Egon Geißler, Horst Gill, Freimut Götsch, Hannjo Hasse, Gert Hänsch, Tim Hoffmann, Victor Keune, Heinz-Dieter Knaup, Walter Kröter, Hans-Hartmut Krüger, Hermann Matt, Joachim Pape, Günther Polensen, Heinz Scholz, Karl-M. Steffens, Karl Sturm, Franz Viehmann, Harald Warmbrunn, Karl-Heinz Weiss, Helmut Wenzlau
18.04.1973 I. PR. Erstausstrahlung; 19.04.1973 I. PR. Wiederholung.
Im Mittelpunkt dieses Fernsehspiels von F.K. Kaul und W. Jupe steht der pensionierte Jurist Paul Meerstrom, der seine Laufbahn im Staatsdienst schon vor 1933 begann. In der BRD arbeitete Meerstrom nach seiner Zeit im Staatsdienst als Spezialist für Entschädigungsrecht im Büro seines Sohnes, hier speziell in Sachen der Entschädigung jüdischer Opfer. Durch Kommissionäre wurden zunächst Entschädigungsberechtigte ausfindig gemacht. Dann veranlasste Meerstrom seinen Sohn - natürlich gegen entsprechende Erfolgshonorare - für die Durchsetzung der gegebenen Ansprüche tätig zu werden. Diese verwerflichen Machenschaften werden am Beispiel des Klienten Julio Gerson (Ezard Haußmann) geschildert, dessen Eltern Meerstrom in der Zeit des Nationalsozialismus auf dem Gewissen hatte. Gerson selbst ist nur bekannt, dass seine Eltern (Edda Dentges, Dieter Wien) im KZ umkamen. Im Konktreten war es so, dass Gersons Eltern 1940 in Amsterdam von der Gestapo verhaftet wurden und dann in Deutschland vor Gericht standen, wo sie auf Antrag des damaligen Staatsanwalts Meerstrom nach § 1 und 5 des faschistischen Blutschutzgesetzes verurteilt wurden.
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