Autoren: F. K. Kaul/Walter Jupé
Dramaturgie: Aenne Keller
Szenenbild: Heinz Zeise
Regie-Assistenz: Günter Wittenbecher
Inszenierung: Wolfgang Luderer
Anton Hoefle (Siegfried Weiß), Frau Klara Hoefle, seine Frau (Edith Volkmann), Prälat Deodatus (Heinz Scholz), Dr. Staudacher (Hans Fiebrandt), Oberstaatsanwalt Linde (Arthur Jopp), Assessor Caspari (Heinz Schröder), Stehrer, Journalist (Herbert Köfer), Graf Westarp (Heinz Frölich), Bully, Direktor der Strafanstalt (Paul Rainer), Medizinalrat Thiele (Kurt Wenkhaus), Amtsrichter Neubert (Otto Zedler), Kunstmaler Stroff (Fred Ludwig), Fräulein Bauer, Pianistin (Ursula Virgens), Kammersänger (Rudolf Troppens), Flügelstimmer (Johannes Waldmann), Hilde, Dienstmädchen (Katharina Rothärmel), Justizwachtmeister (Georg Dücker), zwei Möbelpacker (Harald Warmbrunn/Georg Helge).
Anmerkung: Besetzungsliste laut einer Information des DRA vom 06.11.2015.
19.06.1960 Erstausstrahlung; 20.08.1961 WDHL; 22.11.1961 WDHL; 30.11.1962 WDHL; 29.03.1984 II. PR. WDHL.
Am 19. April des Jahres 1925 verstarb der ehemalige Reichspostminister der Weimarer Republik, Herr Anton Hoelfle (Siegfried Weiß). Anfang 1925 war er von seinem Amt zurückgetreten, weil er von bestimmten Leuten der Bestechung beschuldigt worden war, und vor seinem Ableben befand er sich knapp drei Monate in Untersuchungshaft im Gefängnis. Die Leiche wurde obduziert und darauf hin ein “Gutachten” erstellt, das unter anderem darauf verwies, dass eine bestimmte Todesursache nicht festgestellt werden könne, zugleich würde man aber nicht der Annahme widersprechen, dass der Tod Hoefles durch die Einnahme eines narkotischen Mittels eintrat. Eine Vergiftung würde der untersuchte Inhalt des Verdauungsorgane mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen.
Der Inhalt dieses “Gutachtens” war faktisch der Gipfelpunkt einer Tragödie, die von einigen politischen Parteien Deutschlands initiiert worden war. Es kam diesen Kräften sozusagen sehr entgegen, dass Hoefle, selbst Mitglied der Zentrumspartei, nun nicht mehr unter den Lebenden weilte. Diese Geschehnisse konnte man nach deren Meinung nun auch zum Abschluss bringen, weil ja eine Vergiftung einem Selbstmord gleichkam, und Selbstmord wiederum war das Eingeständnis einer Schuld. So musste ein objektiver Beobachter konstatieren, dass das “Zusammenspiel” zwischen Parteien, Justiz und Presse in diesem Fall mit Glanz realisiert wurde. Das Ziel, was man mit dieser miesen Affäre erreichen wollte, war offensichtlich: Generalfeldmarschall von Hindenburg sollte zum Präsidenten der Weimarer Republik gekürt werden. Dies gelang: am 16. April wurde diese Wahl, wenn auch erst im zweiten Wahlgang, vollzogen und damit der Entwicklung rechtsradikaler Kräfte ein breites Feld geebnet, bis hin zur acht Jahre späteren Machtergreifung Hitlers.
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