Autor/Szenarium: Katja Hedrich
Dramaturgie: Lothar Dutombé/Christina Karstaedt
Szenenbild: Maria Rodewald
Kostüme: Karin Pas
Kamera: Uwe Reuter
Musik: Matthias Suschke/Peter Gotthardt
Wissenschaftliche Beratung: Dr. Peter Przybylski
Produktionsleitung: Anita Schwager
Aufnahmeleitung: Heinz-Jürgen Jeserigk
Regie: Gabriele Denecke
Brigitte Dietrich (Ruth Reinecke), Wolfgang Dietrich (Manfred Gorr), Vernehmer (Klaus Manchen), Silke (Christine Hoppe), Arzt (Franz Viehmann), Polsterer (Ernst-Georg Schwill), seine Frau (Regina Poromka), Brigittes Großvater (Herbert Sievers), Lehrerin (Rosemarie Mandt), älteres Ehepaar (Horst Reißinger/Eva Laible), Kunde Jörg Schmidt), Hertha Dietrich (Ostara Körner), zwei Vollzugsangestellte (Heini Müller/Harald Polzin), Großmutter (Gertrud Kunowsky) und die Kinder Jonas, Johanna, Jens, Simon.
16.04.1989 I. PR. Erstausstrahlung; 17.04.1989 I. PR. Wiederholung.
Brigitte Dietrich (Ruth Reinecke), Lehrerin von Beruf, gerät nach dem Tod ihres dritten Kindes in eine Krise, aus der sie ohne fremde Hilfe wohl nicht mehr herausfindet. Obwohl auch ihr Mann (Manfred Gorr), als Polsterer tätig, einen tiefen Schmerz empfindet und auch der Ansicht ist, dass nun nichts mehr wie vorher ist, versucht er, das bisherige Leben in der Art wie bisher aufrecht zu erhalten. Das heißt, er führt die Anweisungen seiner Frau aus, und kommt dadurch reibungslos durchs Leben. Doch diese verhängnisvolle Abhängigkeit von Brigitte macht ihn in dieser kritischen Situation zu einem handlungs- und entscheidungsunfähigen Menschen.
Seine Frau verstirbt an einer Überdosis von Medikamenten, nachdem sie drei Tage lang tief geschlafen hatte. Und ihr Mann gerät damit in den Verdacht, am Tod seiner Frau schuld zu sein. Warum hatte er keinen Arzt herbeigerufen? Warum hatte er keine sonstigen Schritte unternommen, um seine Frau zu retten? War es sein Wille, dass sie stirbt? Oder war es Brigittes Wunsch, ihr Leben zu beenden, den er in seiner Art respektierte?
Ein Kriminalist (Klaus Manchen) muss unter Einbeziehung einer tiefgründigen Befragung des Ehemanns herausfinden, ob es sich in diesem Todesfall um einen Unfall, einen Selbstmord, unterlassene Hilfeleistung oder sogar Mord handelt. Letztlich kristallisiert sich heraus, dass sich der Mann mit seiner Passivität schuldig gemacht hat.
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