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FÜNFTES RAD AM WAGEN (1965)

Ein zweiteiliges Fernsehspiel nach Tatsachen von Werner Röwekamp

Foto: Waltraut Denger; “Funk und Fernsehen der DDR”, Nr. 35/1965, Seite 15; im Bild von links: Heinz Scholz und Christoph Engel

Foto: Waltraut Denger; “Funk und Fernsehen der DDR”, Nr. 35/1965, Seite 15; im Bild von links: Heinz Scholz und Christoph Engel

Autor: Werner Röwekamp
Dramaturgie: Wolfgang Teichmann
Szenenbild: Günter Broberg
Musik: Karl Schinsky
Inszenierung: Werner Röwekamp

Personen und ihre Darsteller:

Erzähler (Heinz-Werner Pätzold), Dr. Weigand (Christoph Engel), Paul Blomert (Harald Halgardt), Ursula Blomert (Sabine Krug), Vater Blomert (Hans Flössel), Clemens Blomert (Heinz Scholz), Ludger Blomert (Karl Heinz Weiss), Helene Krabbe (Inge Ahrends), Gustav Krabbe (Werner Ehrlicher), Untersuchungsrichter Gall (Walter Niklaus), Oberstaatsanwalt Dr. Sommer (Harry Hindemith), Oberstaatsanwalt Duhme (Wolfgang Brunecker), Staatsanwalt Müller (Günter Ott), Rechtsanwalt Gross (Fritz Mohr), Dr. Freiberg (Thomas Weisgerber), Dr. Tiwisina (Walter Kröter), Oberstadtdirektor Austermann (Harald Grünert), 1. Sekretärin (Traute Sense), Dr. Anton (Peter Kiwitt), Prof. De Boor (Werner Senftleben), Prof. Selbach (Karl Helge Hofstadt).

Weitere Darsteller:

F. W. Dann, Georg Helge, Franz List, Rudolf Napp, Albert Zahn, Otto Zedler, Frank Michelis, Hans Fiebrandt, Charlotte Freygang, Theo Mack, Joachim Pape, Christa Löser und andere.

Sendedaten:

Teil 1: “Der Fall Blomert”; 22.08.1965 Erstausstrahlung
Teil 2: “Die Affäre Weigand”; 22.08.1965 Erstausstrahlung

Inhalt:

Die beiden Teile dieses Fernsehspiels wurden an einem Abend ausgestrahlt, nur durch eine kurze Nachrichtensendung unterbrochen. Die Handlung dieser DFF-TV-Produktion führte nach Westdeutschland in die Stadt Münster; sie widmete sich dem bis dato größten Justizskandal der genannten Stadt, bei dem es um den Tod eines gewissen Paul Blomert (1917-1961), eines Rechtsanwalts, ging. Der Mann war zu Beginn der 1960er Jahre Sozius in einer Rechtsanwaltskanzlei des Münsteraner Oberbürgermeisters Peus. Mitten im Wahlkampf zur Bundestagswahl im Jahre 1961 forderte Peus von Blomert ein, seine privaten Verhältnisse in Ordnung zu bringen - um der entsprechenden Reputation wegen. Dafür habe er vier Wochen Zeit. Doch dann wurde Blomert am 25. August 1961 in seiner Wohnung mit einer Schussverletzung aufgefunden. Im Arm hielt er noch ein Gewehr; noch bevor man ihn ins Krankenhaus schaffen konnte, verstarb er vor Ort. Im Totenschein wurde zur Todesursache des Blomert angegeben: “Unglücksfall”.
Die feine Gesellschaft in Münster empfand diesen eigentlich bedauerlichen Vorfall als peinlich in Bezug auf ihr Ansehen, und die zuständige Staatsanwaltschaft schloss einen Mord als Todesursache aus. Zudem hinterließ Blomert drei Abschiedsbriefe. Allerdings bezweifelten der Vater Blomerts und zwei seiner Brüder die Theorie von Unglücksfall bzw. Selbstmord. Sie gingen von einem gewaltsamen Tod durch Fremdeinwirkung aus und erstatteten eine entsprechende Anzeige. In Münster selbst war aber kein Rechtsanwalt bereit, die Sache Blomert in dieser Hinsicht zu vertreten. Deshalb wurde von den Genannten der selbsternannte Sozialanwalt Günter Weigand beauftragt, diese Angelegenheit in ihrem Sinne zu vertreten.
Wie dieser Mann seinen Auftrag in Angriff nimmt, quasi ein “Stich ins Wespennest”, was ihm selbst widerfährt, und wie Teile der Öffentlichkeit reagieren, schildert die weitere Handlung dieses Zweiteilers des DFF.

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